Gürtelrose-Impfung bei Erwachsenen
Der Großteil der Erwachsenen hatte in Ihrem Leben schon einmal Windpocken, sogenannte Varizellen. Die Viren nisten sich nach der Infektion in den Nervenzellen des Körpers ein. In fortgeschrittenem Alter, wenn beispielsweise das Immunsystem schwächer wird, können diese Viren die Gürtelrose auslösen. Das ist ein schmerzhafter Ausschlag, der auch langwierige Nervenentzündungen (postherpetische Neuralgie) verursachen kann. Die Gürtelrose bezeichnet man fachspezifisch als Herpes zoster.
Krankheitsverlauf
Die Erreger der Windpocken in den Nervenzellen werden wieder aktiv und lösen so die Gürtelrose aus. Normalerweise beginnt die Gürtelrose mit brennenden Schmerzen. Am Rumpf oder am Kopf bildet sich ein gürtelförmiger Ausschlag, der aus mit Flüssigkeit gefüllten Bläschen besteht. Auch nach dem Heilen dieses Ausschlags leiden manche Personen noch an Schmerzen an den betroffenen Stellen am Körper. Dieser kann noch Monate oder Jahre anhalten.
Ansteckung
Die Gürtelrose ist im Gegensatz zu den Windpocken weniger ansteckend. Die Windpocken (Varizella-Zoster-Virus) werden einmal durch Husten und Niesen übertragen, und auch durch die Flüssigkeit der Windpockenbläschen. Die Viren sind mehrere Tage überlebensfähig. Bei der Gürtelrose ist es nur die Flüssigkeit in den Bläschen, die infektiös ist. Gefährdet sind hier Personen, die noch keine Windpocken-Erkrankung hatten oder nicht gegen Windpocken geimpft sind. Die Ansteckungsfähigkeit endet mit der vollständigen Verkrustung der Bläschen nach etwa 5 bis 7 Tagen nach Beginn des Ausschlags bei Windpocken und Gürtelrose.
Impfung gegen die Gürtelrose
Zur Verhinderung der Gürtelrose und dadurch verursachten länger anhaltenden Nervenschmerzen sollte auf Empfehlung der STIKO ein Totimpfstoff verabreicht werden. Alle Personen ab 60 Jahren und alle ab 50 Jahren, deren Immunsystem geschwächt ist (z.B. nach Knochenmark- oder Organtransplantation, bei immunsuppressiver Therapie oder Krankheit). Der Totimpfstoff wird zweimal geimpft im Abstand von 2 und maximal 6 Monaten. Dieser ist für Personen ab 50 Jahren zugelassen. Der beste Impfzeitpunkt sollte mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Die Kosten werden bei der erwähnten Bevölkerungsgruppe von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Meist übernimmt auch die private Krankenversicherung die Kosten. Bei einer Unverträglichkeit eines Inhaltsstoffes darf nicht geimpft werden.
Nebenwirkungen
Die körpereigene Abwehr wird durch die Impfung gegen Gürtelrose angeregt. Dadurch treten sehr häufig Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle auf, die auch schmerzen können. Symptome, wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Fieber oder Muskelschmerzen können in den ersten drei Tagen nach der Impfung auftreten. Es kann gelegentlich zu geschwollenen Lymphknoten oder Gelenkschmerzen kommen. Die Einstichstelle kann auch jucken. Diese Reaktionen sollten aber nach ein bis drei Tagen wieder abklingen. Die Fahrtüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen kann geringfügig eingeschränkt sein durch Unwohlsein und Müdigkeit in den ersten drei Tagen.
Die Impfung gegen Gürtelrose ist für die oben genannten Personengruppen in der Regel kostenfrei, den seit dem 1. Mai 2019 ist diese Impfung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Auch die meisten privaten Krankenversicherungen zahlen diese Impfung ebenfalls.
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