Corona-Test-Station
Hier Termin vereinbaren
- Bürgertestung (gemäß TestV) und Selbstzahler
- Testergebnis nach nur 20 Minuten
- Durchführung durch geschultes Personal
Die farma-plus Apotheke wurde vom Gesundheitsamt mit der Durchführung der SARS-CoV-2-Schnelltests beauftragt. In unserem extra installierten Testzentrum bieten wir die sogenannte PoC-Antigen-Tests an.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen (FAQ):
Für wen ist der Bürgertest kostenlos?
Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Es gilt nun darum, den Blick auch weiterhin auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu lenken, da diese ein besonders hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
- Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.
(Quelle: BMG)
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Wer sich freitesten will, legt den Nachweis über das Testergebnis vor.
Bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber dargelegt. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, dargelegt werden.
Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand darlegen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
(Quelle: BMG)
Kann ich mich bei Symptomen testen lassen?
Die Testung durch unsere Apotheke ist nur für asymptomatische Personen zulässig. Das bedeutet, nur wenn keine Symptome für eine Covid-19 Erkrankung vorliegen, dürfen Sie im Testzentrum getestet werden.
Benötige ich einen Termin?
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online und kann über den oben stehenden Link gebucht werden.
Wie wird der Test durchgeführt?
Der Test in unserer Corona-Test-Station ist schmerzfrei und erfolgt durch einen einfachen Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum. Die verwendeten Antigen-Schnelltests können einen direkten Erreger-Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 liefern.
Wer führt den Test durch?
Die Testung erfolgt unter Einhaltung höchster Hygiene- und Sicherheitsstandards und wird durch geschultes pharmazeutisches und medizinisches Personal durchgeführt.
Wie schnell erhalte ich mein Ergebnis?
Das Ergebnis wird direkt vor Ort ausgewertet und dem Patienten umgehend mitgeteilt. Damit können wir dem Patienten meist schon nach 20 Minuten mitteilen, ob eine Infektion vorliegt.
Wie bekomme ich mein Ergebnis mitgeteilt?
Das Ergebnis Ihres Tests wird digital per verschlüsselter Nachricht mitgeteilt und Sie erhalten ein Zertifikat mit Ihrem persönlichen Testergebnis.
Welche Tests werden verwendet?
Die Apotheke verwendet für die Testung nur vom BfArM (Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelistete Antigen-Schnelltests mit einer Sensitivität und Spezifität von über 90%.
Was bedeuten Sensitivität und Spezifität bei Antigen-Tests?
Die Sensitivität und die Spezifität beschreiben, wie gut ein Test ist. Die Sensitivität ist der Anteil der Personen mit positivem Testergebnis unter den Infizierten. Die Spezifität ist der Anteil an Personen mit negativem Testergebnis unter den Nicht-Infizierten. Umso höher der angegebene Wert ist, desto zuverlässiger ist das Ergebnis des jeweiligen Antigen-Schnelltest.
Bin ich bei einem negativen Ergebnis sicher?
Das Testergebnis ist eine Momentaufnahme. Ein negatives Testergebnis soll deshalb nicht als Freifahrtschein gesehen werden. Es sollten auch bei einem negativen Testergebnis alle Hygienemaßnahmen weiter eingehalten werden.
Was muss ich tun, wenn das Ergebnis positiv ist?
Bitte begeben Sie sich nach positiven Antigen-Test umgehend in häusliche Quarantäne, da Sie potentiell ansteckend für die Menschen in Ihrer Umgebung sind. Gemäß des deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden Ihre Daten an das zuständiges Gesundheitsamt gemeldet. Warten Sie von dort auf weitere Anweisungen.